Die Bestimmungen zum Lebensende müssen von der betreffenden Person schriftlich festgehalten, datiert und unterzeichnet werden, es sei denn, die betroffene Person ist dauerhaft körperlich nicht in der Lage, das Dokument zu verfassen und zu unterzeichnen. Die Bestimmungen zum Lebensende müssen zwingend bei der Nationalen Kontroll- und Evaluierungskommission registriert werden.
Ist die betroffene Person dauerhaft körperlich nicht in der Lage, ihre Bestimmungen zum Lebensende zu verfassen und zu unterzeichnen, können ihre Wünsche im Beisein zweier Zeugen durch eine volljährige Person ihrer Wahl festgehalten werden. In den Bestimmungen zum Lebensende muss in diesem Fall unter Angabe der Gründe darauf hingewiesen werden, dass die betreffende Person das Dokument nicht selbst verfassen und unterzeichnen kann. Die Bestimmungen zum Lebensende müssen durch die Person, die sie verfasst hat, die Zeugen und gegebenenfalls durch die Vertrauensperson datiert und unterzeichnet werden. Den Bestimmungen zum Lebensende ist in diesem Fall ein medizinisches Gutachten beizulegen, das die dauerhafte körperliche Unfähigkeit des Patienten bescheinigt, das Dokument selbst zu verfassen.
Die Bestimmungen zum Lebensende können jederzeit wiederholt, widerrufen oder angepasst werden. Jedwede Änderungen müssen bei der Kontroll- und Evaluierungskommission registriert werden. Dem letzten Willen eines Patienten wird jedoch immer oberste Priorität eingeräumt.
So kann keine Sterbehilfe geleistet werden, wenn der Arzt darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass der Patient nach Verfassung seiner registrierten Bestimmungen zum Lebensende seinen Wunsch, Sterbehilfe zu erhalten, widerrufen hat. Die Bestimmungen zum Lebensende und eventuelle Änderungen müssen zwingend bei der Nationalen Kontroll- und Evaluierungskommission registriert werden:
Commission Nationale de Contrôle et d’Evaluation sur l’Euthanasie
p/a Ministère de la Santé, L-2935 Luxembourg
Das Formular zur Einreichung der Bestimmungen zum Lebensende kann über unsere Webseite heruntergeladen
oder über unseren Verein angefordert werden:
Mäi Wëllen, Mäi Wee
Rue Christophe Plantin 1a
L-2339 Luxembourg
Tel.: 26 59 04 82
E-Mail: secretariat@mwmw.lu