Die nationale Kontroll- und Evaluierungskommission des Gesetzes vom 16. März 2009 über Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung gewährleistet die ordnungsgemäße Anwendung des Gesetzes über Sterbehilfe.
Sie erstellt Registrierungsformulare, die von den Ärzten bei jeder Tötung auf Verlangen auszufüllen sind, um prüfen zu können, ob die Bedingungen und die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensregeln für eine legale Tötung auf Verlangen erfüllt sind. Die nationale Kontroll- und Evaluierungskommission erstellt darüber hinaus alle zwei Jahre einen Bericht für die Abgeordnetenkammer zur Anwendung des Gesetzes. Diese kann bei Bedarf Empfehlungen aussprechen.
Darüber hinaus ist die nationale Kontroll- und Evaluierungskommission für die systematische Registrierung der Bestimmungen zum Lebensende verantwortlich. Sie informiert Ärzte, die einen Patienten zum Lebensende behandeln, ob Bestimmungen zum Lebensende registriert wurden und macht ihnen diese gegebenenfalls zugänglich.