Die Bestimmungen zum Lebensende sind eine vorab beantragte Sterbehilfe, falls sich der Patient zu einem späteren Zeitpunkt in einer Situation irreversibler Bewusstlosigkeit befindet, je nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft/Medizin und an einer schweren oder unheilbaren Krankheit leidet. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Wünsche im Zusammenhang mit Ihrer Betreuung auszudrücken, auch im Hinblick auf Sterbehilfe oder assistierten Suizid.
Mit den Bestimmungen zum Lebensende können Sie die Umstände und Bedingungen, unter denen Sie sterben möchten, schriftlich dokumentieren. Ihre Arrangements müssen schriftlich, datiert und von Ihnen unterschrieben sein.
Alle fünf Jahre wird die Kommission den Antragsteller auffordern, sie zu bestätigen. Sie können jederzeit wiederholt, angepasst oder storniert werden. Änderungen müssen jedes Mal im Dokument schriftlich festgehalten werden!
Die Bestimmungen zum Lebensende sollten an die untenstehende Adresse gesendet werden:
Commission Nationale de Contrôle et d’Evaluation sur l’Euthanasie et le Suicide assisté
Ministère de la Santé L-2935 Luxembourg
Die Registrierung bei der nationalen Kontrollkommission ist obligatorisch.
Bestimmungen können jederzeit wiederholt, zurückgenommen oder angepasst werden.