Broschüre: Mein Wille am Ende des Lebens

Diese Broschüre gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Willen zum Lebensende mit dem Abschnitt über die Patientenverfügung und den Bestimmungen zum Lebensende niederzuschreiben.

Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie eine Vertrauensperson und Ihren letzten Willen am Lebensende.

Das Original bewahren Sie zu Hause auf und geben Ihrer Vertrauensperson eine Kopie.

Die Patientenverfügung wird nicht beim Gesundheitsministerium registriert.

 

Die Bestimmungen zum Lebensende sind ein im Voraus formuliertes Verlangen nach Sterbehilfe für den Fall, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihres Lebens nicht im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind, an den unheilbaren Folgen eines Unfalls oder einer schweren pathologischen Erkrankung leiden und diese Situation nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht umkehrbar ist.

Verfassen Sie Ihre Bestimmungen zum Lebensende bestenfalls solange Sie noch fähig und bei guter Gesundheit sind.

Ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung können Sie in eine Abhängigkeitssituation bringen, sowie zum Beispiel eine langanhaltende Bewusstlosigkeit, während der Sie Ihren Willen nicht mehr ausdrücken können. Wenn Sie Ihren Willen nicht schriftlich und im Voraus bekunden, riskieren Sie, dass andere Personen an Ihrer Stelle entscheiden.

Ihre Bestimmungen müssen von Ihnen persönlich schriftlich, datiert und unterschrieben hinterlegt werden.

Es handelt sich um ein Dokument, das im blauen Teil der Broschüre « Mein Willen am Lebensende » zu finden ist.

Sie können es auch direkt unten auf dieser Seite herunterladen!

– Auf die erste Seite schreiben Sie Ihren Namen und Vornamen, Geburtsort und -datum, sowie Ihre nationale Sozialversicherungsnummer.

Sie können ebenfalls Details angeben für den Fall, dass Sie die Sterbehilfe in Anspruch möchten.

– Auf die zweite Seite dieses offiziellen Dokuments schreiben Sie alle optionale Daten, zum Beispiel die Vertrauensperson oder die Bestattungswahl.

Sie haben also die Möglichkeit eine Vertrauensperson anzugeben, indem Sie ebenfalls deren privaten Daten angeben. Diese Person wird sich um die Einhaltung Ihrer Bestimmungen zum Lebensende im Falle einer unumkehrbaren Bewusstlosigkeit ihrerseits kümmern, wie zum Beispiel bei einem Koma und bei körperlichem Versagen, wobei Sie Ihren Willen nicht mehr ausdrücken können.

Es ist wichtig eine Vertrauensperson gut auszuwählen, diese im Voraus darüber zu informieren und über Ihre Wünsche und Willen mit ihr zu reden.

Es ist unabdingbar Ihren behandelnden Arzt über Ihren Willen zu informieren und ihn zu fragen, ob er gegebenenfalls einverstanden sei. Es ist an Ihnen oder Ihrer Vertrauensperson anderenfalls einen Arzt zu finden, der Ihren Willen später respektiert.

Nachdem die Bestimmungen zum Lebensende ausgefüllt sind:

  • Machen Sie vom unterschriebenen Dokument mehrere Kopien.
  • Geben Sie eine Kopie an Ihren Partner, ein Familienmitglied, eine Vertrauensperson.
  • Geben Sie Kopie an Ihren Hausarzt oder Ihren behandelnden Arzt und sprechen Sie mit ihm über Ihre eventuellen Sorgen zum Lebensende.
  • Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes geben Sie eine Kopie an die Krankenhausaufnahme mit der Bitte diese in der Krankenakte abzulegen.
  • Und vor allem, schicken Sie das Original an die Commission Nationale de Contrôle et d’Evaluation sur l’Euthanasie et l’assistance au suicide.

Die Registrierung der Bestimmungen zum Lebensende

Die Bestimmungen zum Lebensende müssen, um gültig zu sein, an folgende Adresse geschickt werden:

Commission Nationale de Contrôle et d’Evaluation sur l’Euthanasie et l’assistance au suicide
p/a Ministère de la Santé
L-2935 Luxembourg

Die Registrierung bei der Commission Nationale de Contrôle ist obligatorisch.

Nach einer Frist von ungefähr einem Monat schickt die Kommission Ihnen ein Schreiben, das die Registrierung Ihrer Bestimmungen bestätigt.

5 Jahre nach dem ersten Einsenden des Antrags fragt die CNCE Sie schriftlich, ob Sie immer noch mit Ihrer Anfrage einverstanden sind.

Ohne Reaktion Ihrerseits bleiben die Bestimmungen für den Rest des Lebens (automatische Verlängerung).

Gut zu wissen: Die Bestimmungen können jederzeit bekräftigt, zurückgezogen oder angepasst werden!

Dies gilt auch zum Beispiel bei einer Adress- oder Telefonnummeränderung Ihrerseits oder Ihrer Vertrauensperson.

Bitte melden Sie dies so schnell wie möglich beim Sekretariat der Kommission per Telefon 2478-5626

 

Broschüre: Mein Wille am Ende des Lebens
Januar 2023