Jeder Arzt, der einen sterbenden Patienten oder einen Patienten behandelt, der sich in einer medizinisch ausweglosen Situation befindet, ist verpflichtet, sich vor dem Ausüben der Sterbehilfe bei der Kontroll- und Evaluierungskommission zu informieren, ob im Namen des Patienten Bestimmungen zum Lebensende registriert wurden.

Nach Registrierung der Bestimmungen zum Lebensende versendet die Kontroll- und Evaluierungskommission eine Empfangsbestätigung an die Person, welche die Registrierung hat vornehmen lassen. Wir empfehlen, dem behandelnden Arzt oder gegebenenfalls der Vertrauensperson eine Kopie der Bestimmungen zum Lebensende und der Empfangsbestätigung zu übergeben.