Euthanasie:

Die Sterbehilfe ist die von einem Arzt vorgenommene Handlung, welche willentlich dem Leben einer Person auf deren ausdrückliches und freiwilliges Verlangen hin, ein Ende bereitet.

Beihilfe zum Freitod: Ein Arzt hilft wissentlich einer anderen Person sich das Leben zu nehmen oder beschafft einer anderen Person die Mittel zu diesem Zweck, dies auf ausdrückliche und freiwillige Anfrage dieser Person.

Es geht hier um Hilfestellung bei der Tötung einer Person, die an einer unheilbaren Krankheit leidet, um ihr Leiden und die Dauer ihrer Agonie abzukürzen.