Die Kontroll- und Evaluierungskommission besteht aus neun Mitgliedern, die aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Erfahrung in den Bereichen ernannt wurden, die in den Kompetenzbereich der Kommission fallen. Drei Mitglieder sind DOKTOREN der MEDIZIN.

Ein Mitglied wird durch die Ärztekammer vorgeschlagen. Der repräsentative Ärzte- und Zahnärzteverband schlägt zwei Mitglieder vor, von denen eines über Erfahrung und über eine besondere Qualifikation im Bereich der Schmerzbehandlung verfügt.

Drei Mitglieder sind JURISTEN, davon einer Anwalt am Obersten Gerichtshof auf Vorschlag des nationalen Rats der Rechtsanwaltskammern, ein Staatsanwalt auf Vorschlag des Obersten Gerichtshof und ein Professor der Universität Luxemburg.

Ein Mitglied ist Vertreter der GESUNDHEITSBERUFE auf Vorschlag des obersten Rats einiger Gesundheitsberufe. Zwei Mitglieder sind VERTRETER EINER ORGANISATION zur Wahrung der PATIENTENRECHTE.

Die Mitglieder der Kommission dürfen keinesfalls gleichzeitig Abgeordnete, Regierungsmitglieder oder Mitglieder des Staatsrates sein. Die Mitglieder der Kommission werden durch den Großherzog für die Dauer von drei Jahren ernannt.

Das Mandat kann dreimal verlängert werden. Die Kommission wählt unter seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden.

Die Kommission ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens sieben ihrer Mitglieder anwesend sind. Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit beschlossen.

Die Mitglieder der Kommission, ihre Verwaltungsmitglieder und die hinzugezogenen Experten sind verpflichtet, alle Daten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit offengelegt werden, vertraulich zu behandeln.