Auch wenn die Unerträglichkeit eines Leidens anhand bestimmter objektiver Faktoren eingeschätzt werden kann, hängt die Beurteilung eines Leidens als unerträglich größtenteils vom subjektiven und persönlichen Empfinden des Patienten, seiner Schmerzschwelle, seiner Wahrnehmung und seinen Werten ab.

Die Frage nach der Aussicht auf Besserung des Leidens ist hingegen rein medizinischer Natur, wobei berücksichtigt werden muss, dass der Patient das Recht hat, eine Behandlung des Leidens oder gar eine Palliativbehandlung abzulehnen, vor allem, wenn diese mit Nebenwirkungen oder Verabreichungsmodalitäten einhergehen, die der Patient als unerträglich einstuft. Ein tiefgreifendes Gespräch zwischen Arzt und Patient ist daher unabdingbar.

Aufgrund der Variabilität der Begrifflichkeiten je nach betroffenem Patienten, ist neben der Einschätzung des behandelnden Arztes die Einschätzung eines unabhängigen Arztes erforderlich.