2018-03-14: DGHS-Newsletter
AKTUELL / PRESSESCHAU

Das Bundesverfassungsgericht hat noch nicht über die Verfassungsbeschwerden gegen den § 217 StGB entschieden. Aber jetzt gibt es eine wichtige Änderung, die den Verlauf beeinflussen könnte. Eine Befangenheitsklage, die Rechtsanwalt Robert Roßbruch, Vizepräsident der DGHS, gestellt hatte, führte dazu, dass ein Richter wegen der „Besorgnis der Befangenheit“ an der Entscheidung nicht teilnehmen wird. Richter Peter Müller, CDU-Mitglied und früherer Ministerpräsident des Saarlandes, hatte sich in früheren öffentlichen Stellungnahmen sehr eindeutig und ablehnend zum Thema Sterbehilfe geäußert.
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Für ein bundesweites Medienecho sorgte das Urteil im Prozess gegen den Berliner Arzt Dr. T. am 8. März, der sich wegen Suizidhilfe vor dem Landgericht Berlin verantworten musste. Freispruch! Das Gericht sah kein „aktives Tun“ des Arztes und betonte, dass der Patientenwille zu achten gewesen sei. Die Verstorbene war eine langjährige Patientin und hatte nach einigen gescheiterten Suizidversuchen eine Medikamenten-Überdosis eingenommen und ihren Hausarzt verständigt, der dem Geschehen seinen Lauf ließ und zwischendurch noch mehrmals nach ihr sah.
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Patienten in Deutschland sollen künftig auch ausschließlich über elektronische Kommunikationsmedien wie Skype behandelt werden dürfen. Dafür will die oberste Standesvertretung der Ärzte, die Bundesärztekammer, laut dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ (Ausgabe 24.2.) sorgen. Bislang gibt es dieses Angebot Tele-Medizin bereits in der Schweiz.
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Ken Jebsen, der einst Radiomoderator begann, hat für sein Internet-Portal ken-fm.de den Arzt und früheren Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold zum Interview eingeladen und mit ihm im Februar ein sehr persönliches und interessantes ausführliches Gespräch geführt.
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BLICK ÜBER DIE GRENZEN

Indien: Menschen sollen in Würde sterben können, hat der Oberste Gerichtshof in Neu Delhi geurteilt. Damit trifft er laut einem Bericht der „Deutschen Welle“ eine bahnbrechende Entscheidung: Kranke Menschen dürfen lebenserhaltende Systeme abstellen lassen – unter der Bedingung, dass ihre Krankheit unheilbar ist oder sie im Koma liegen, ohne Hoffnung auf Besserung. Das Gericht erlaubte außerdem Patientenverfügungen. Die Diskussion, ob passive Sterbehilfe in dem hinduistisch geprägten Land erlaubt sein sollte, wird seit einigen Jahren geführt. Im traditionell-hinduistischen Glauben sorgt passive Sterbehilfe für schlechtes Karma. Denn Körper und Geist werden zu einem „unnatürlichen“ Zeitpunkt getrennt. Für Hindus entscheidet das Karma am Ende des Lebens darüber, wie das nächste Leben sein wird.
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TV-Tipp

Donnerstag, 15.3.2018, SWR-Fernsehen, 22.00 Uhr, „odysso“ zum Thema: „Intensivmedizin – an der Grenze von Leben und Tod“. Im Uniklinikum Freiburg, in einer der modernsten Intensivstationen Deutschlands, hat das Wissenschaftsmagazin „odysso“ über viele Wochen die Arbeit der Ärzte und Pfleger begleitet. Die Schicksale von zwei schwerverletzten Menschen stehen im Fokus der Sendung.

TERMINE

Samstag, 17.3.2018, 15.00 Uhr, Mainz: Gesprächskreis mit Helmut Schäf, Leiter der DGHS-Kontaktstelle Südwest, zum Thema „Patientenrechte und Vorsorge, Selbstbestimmung“, Ort: Hotel „Am Lerchenberg“, Hindemithstr. 5 a. Anmeldung erbeten. Kontakt: Helmut Schäf, Tel: 0 62 41/8 54 97 95, E-Mail:helmut.schaef@dghs.de

Donnerstag, 22.3.2018, 15.00 Uhr, Friedrichshafen: Vortrag von DGHS-Ansprechpartner Jürgen Lang zum Thema „Neues von der Sterbehilfe“, Ort: Graf-Zeppelin-Haus, Olgastr. 20. Kontakt: Jürgen Lang, Tel.: 0 75 53/85 15.

Donnerstag, 22.3.2018, 14.30 Uhr, Weimar: Gesprächskreis mit Siegfried R. Krebs, Leiter der DGHS-Kontaktstelle Thüringen/Franken, und dem Arzt Dr. Matthias Bernau zum Thema „Die Würde des Menschen ist unantastbar – Selbstbestimmt bis zum Lebensende!“, Ort: Jugend- und Kulturzentrum mon ami, Seminarraum im Erdgeschoss, Goetheplatz 11. Kontakt: Siegfried R. Krebs, Tel.: 0 36 43/90 07 44.

Samstag, 24.3.2018, 15.00 Uhr, Bielefeld: Vortrag von DGHS-Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher zum Thema „Selbstbestimmung am Lebensende – wie kann ich vorsorgen?“, anschl. (nur für DGHS-Mitglieder) Delegiertenwahl für den Regierungsbezirk Detmold, Ort: Brenner Hotel, Otto-Brenner-Str. 133. Kontakt: Walter Warstatt, DGHS-Ansprechpartner, Tel.: 0 52 05/78 55, E-Mail:mail@warstatt.de

Samstag, 24.3.2018, Detmold: Diese Veranstaltung entfällt. Mitglieder und Interessierte aus dieser Region sind eingeladen, stattdessen die Veranstaltung in Bielefeld (s.o.) zu besuchen.

Samstag, 24.3.2018, 15.00 Uhr, Köln: Vortrag von DGHS-Vizepräsident Volker Leisten zum Thema „Selbstbestimmt bis zum Lebensende“, anschl. (nur für DGHS-Mitglieder) Delegiertenwahl für den Regierungsbezirk Köln, Ort: Residenz am Dom, Raum „Albertus Magnus“, An den Dominikanern 6-8. Kontakt: Volker Leisten, Tel.: 0 24 49/20 71 13, E-Mail: volker.leisten@dghs.de

Mittwoch, 28.3.2018, 16.00 Uhr, Kassel: Gesprächskreis mit Lutz Kaspar, DGHS-Ansprechpartner, als Treffen von DGHS-Mitgliedern und Interessierten, Ort: Café-Restaurant Prinzenquelle, Schanzenstr. 99, Anmeldung erbeten. Kontakt: Lutz Kaspar, Tel.: 01 51/22 78 04 39.

Mittwoch, 4.4.2018, 15.00 Uhr, Heppenheim: Vortrag von DGHS-Präsidiumsmitglied Dr. Gerhard Köble zum Thema „Mein Ende gehört mir! Der Weg in die Schweiz“, Ort: Restaurant „Am Stadtgraben“, Gräffstr. 8. Kontakt: Siegfried Haupt, Tel.: 0 62 52/31 75.

Donnerstag, 5.4.2018, 18.00 Uhr, Bad Kreuznach: Vortrag von Helmut Schäf, DGHS-Kontaktstellenleiter Südwest, zum Thema „Vorsorgemöglichkeiten und Patientenrechte durch die DGHS“, Ort: Krankenhaus St. Marienwörth, Veranstalter: Schlafapnoe e.V., Brigitte Suter. E-Mail: BW.Suter@gmx.de

Mit freundlichen Grüßen
Wega Wetzel M.A., Pressesprecherin DGHS e.V.

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