PRESSESCHAU

In einem Interview mit der „Frankfurter Rundschau“ vom heutigen Mittwoch, 21. Juni, betont Medizinrechtsanwalt Wolfgang Putz, dass sich das Strafgesetz § 217 und das höchstrichterliche Urteil zu Natriumpentobarbital vom 6. März 2017 gegenseitig widersprechen. Die These, dass jetzt quasi eine Behörde „gezwungen“ sei, das umstrittene Medikament zur Selbsttötung auszuhändigen, sei aber Polemik. Denn: „Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beanstandet, dass die Arzneimittelbehörde nicht geprüft hat, ob sich die querschnittsgelähmte Frau in einer extremen Notlage befand. Und es verlangt: Wenn es dafür keine Prozeduren gibt, dann müssen sie eben geschaffen werden. Aber genau das wollte der Gesetzgeber seinerzeit nicht, als er den Paragrafen 217 schuf. Ein solches Verfahren wäre damals die Alternative gewesen, etwa das Modell Oregon.“ Putz vertritt drei Ärzte, die gegen den § 217 StGB Verfassungsbeschwerde einlegten.
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Bei „hart, aber fair“ ging es am Montag, 12. Juni, um das Thema Pflege und die schwierige Situation der häuslichen Pflege.
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Die Tageszeitung „Neues Deutschland“ weist in ihrer Ratgeber-Rubrik auf den Notfall-QR der DGHS hin.
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BLICK ÜBER DIE GRENZEN

Schweiz: In seiner am 15. Juni veröffentlichten Entscheidung bestätigte das Bundesgericht in Zürich das Verbot der gewerbsmäßigen Beisetzung von Urnen oder das Ausbringen von Kremationsasche außerhalb von Friedhöfen. Der Verein „Dignitas“ hatte eine Reihe von Einwänden erhoben – kritisierte unter anderem, das Verbot schränke die in der Verfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit ein.
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TERMINE (Auswahl)

Mittwoch, 21. Juni 2017, 18.00 Uhr, Saarbrücken: Im Rahmen der Öffentlichen Ringvorlesung „Selbstbestimmung am Lebensende – Patientenrechte“ spricht als fünfter und letzter Referent: Dr. med. Gerhard Köble, Mitglied des DGHS-Präsidiums, zum Thema „Praxis des assistierten Suizids in der Schweiz“. Ort: Hochschule für Technik und Wirtschaft (htw saar), Hörsaal 8025, Goebenstr. 40, Anmeldung erbeten, E-Mail: nicole.klaes[at]htwsaar.de

Donnerstag, 22. Juni 2017, 15.00 Uhr, München (Neu!, Veranstaltung war NICHT im HLS-Veranstaltungskalender). DGHS-Gesprächskreis zu aktuellen Themen, Ort: Ratskeller (Raum: Ludwig der Erste), Marienplatz 8, Leitung: Gerhart Groß, E-Mail: gk-muenchen[at]web.de

Samstag, 24. Juni 2017, 13.00 Uhr, Dresden: Gesprächskreis mit Rolf Knoll, DGHS-Kontaktstellenleiter Mitteldeutschland. Vortrag und Diskussion mit DGHS-Geschäftsführerin Claudia Wiedenmann M. A. zum Thema: Eine Patientenverfügung, wie sie sein sollte – präzise, unmissverständlich, individuell. Ort: InterCity Hotel, Wiener Platz 8. Kontakt: Rolf Knoll, Tel: 03 75/567 98 40, E-Mail: rolf.knoll[at]dghs.de

Samstag, 24. Juni 2017, 9.30 Uhr bis 17 Uhr, Berlin: DGHS-Infostand im Rahmen des Eröffnungsmarktes der Berliner Seniorenwoche 2017, Ort: Berlin-Charlottenburg, Breitscheidplatz, Stand-Nr. 106, Kontakt DGHS-Pressestelle, E-Mail: presse[at]dghs.de

Mittwoch, 28. Juni 2017, 16.00 Uhr, Kassel: DGHS-Gesprächskreis mit Lutz Kaspar. Vorgesehen ist ein Treffen von Mitgliedern und Interessierten zum Gedankenaustausch im Hinblick auf die Gestaltung des letzten Lebensabschnittes, Ort: Restaurant Kurparkhöhe, Wilhelmshöher Allee 336. Anmeldung erbeten, Kontakt: Lutz Kaspar, Tel: 01 51/22 78 04 39, E-Mail: lutz.kaspar[at]t-online.de

Samstag, 8. Juli 2017, 15.00 Uhr, Bad Neuenahr: DGHS-Gesprächskreis von Volker Leisten, Vizepräsident, mit einem Vortrag von DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher zum Thema: „Sterbefasten – eine ethische Bewertung“, Ort: Hotel Krupp, Poststr. 4, Fußgängerzone. Kontakt: Volker Leisten, Tel: 024 49/20 71 13, E-Mail: volker.leisten[at]dghs.de

Mehr Veranstaltungen auf www.dghs.de

Mit freundlichen Grüßen

Wega Wetzel M.A.
Pressesprecherin DGHS e.V.