Gesetz sieht keine bestimmte Gültigkeitsdauer vor, aber die Kontroll- und Evaluierungskommission ist verpflichtet, ab dem Registrierungsdatum der Bestimmungen zum Lebensende alle fünf Jahre eine Bestätigung des Willens der betreffenden Person einzuholen.

Die Bestimmungen zum Lebensende können jederzeit wiederholt, zurückgezogen oder angepasst werden.

Eventuelle Änderungen müssen bei der Kontroll- und Evaluierungskommission eingereicht und registriert werden. Zudem kann keine Sterbehilfe geleistet werden, wenn der Arzt im Rahmen des Standardvorgehens in Erfahrung bringt, dass der Patient nach Registrierung der Bestimmungen zum Lebensende einen Willen geäußert hat, mit dem er seinen Wunsch nach Sterbehilfe widerrufen hat.