In den Bestimmungen zum Lebensende kann jede volljährige Person als Vertrauensperson genannt werden.

Die Vertrauensperson spricht für den Patienten, wenn sich dieser nicht mehr äußern kann. Sie äußert nicht ihre persönliche Meinung, sondern informiert den behandelnden Arzt über den Willen des Patienten gemäß seinen letzten Äußerungen gegenüber der Vertrauensperson.