Die Bestimmungen zum Lebensende sind ein Antrag auf Sterbehilfe, der im Voraus schriftlich festgehalten wird, falls sich der Antragsteller zu einem späteren Zeitpunkt nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft in einem Zustand unumkehrbarer Bewusstlosigkeit befindet und sich nach einem Unfall oder aufgrund einer schweren und unheilbaren Krankheit in einer ausweglosen medizinischen Situation befindet, die nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft irreversibel ist.

Jede volljährige und entscheidungsfähige Person kann für den Fall, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt ihren Wunsch nicht mehr äußern kann, in den Bestimmungen zum Lebensende schriftlich festhalten, unter welchen Umständen und Voraussetzungen sie Sterbehilfe wünscht.

Die Bestimmungen zum Lebensende können zudem einen besonderen Abschnitt enthalten, in dem sich die betreffende Person zur gewünschten Art der Bestattung und Trauerfeier äußert.

In den Bestimmungen zum Lebensende kann zudem eine volljährige Vertrauensperson genannt werden, die den behandelnden Arzt über den Wunsch des Patienten entsprechend seiner letzten Erklärungen aufklärt.