Sobald der Arzt darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass Bestimmungen zum Lebensende vorliegen, sind diese zu berücksichtigen, nachdem er sich vergewissert hat, dass…:

  1. die in den Bestimmungen zum Lebensende genannten Umstände und Voraussetzungen erfüllt sind;
  2. die Bestimmungen Gültigkeit haben und ordnungsgemäß registriert wurden:
    der Arzt informiert sich diesbezüglich bei der Kontroll- und Evaluierungskommission;
  3. die grundlegenden Voraussetzungen im Hinblick auf die Situation des Patienten erfüllt sind:
    1. Der Patient befindet sich nach einem Unfall oder aufgrund einer schweren, unheilbaren Krankheit in einer medizinisch ausweglosen Situation,
    2. Der Patient ist nicht bei Bewusstsein,
    3. und diese Situation ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft irreversibel.

Der Arzt kann sich weigern, Sterbehilfe zu leisten, aber er ist verpflichtet, seinen Patienten und/oder die Vertrauensperson innerhalb von 24 Stunden darüber in Kenntnis zu setzen und den Fall an einen durch den Patienten oder die Vertrauensperson gewählten Kollegen zu übergeben.