Sobald der Arzt darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass Bestimmungen zum Lebensende vorliegen, sind diese zu berücksichtigen, nachdem er sich vergewissert hat, dass…:
- die in den Bestimmungen zum Lebensende genannten Umstände und Voraussetzungen erfüllt sind;
- die Bestimmungen Gültigkeit haben und ordnungsgemäß registriert wurden:
der Arzt informiert sich diesbezüglich bei der Kontroll- und Evaluierungskommission; - die grundlegenden Voraussetzungen im Hinblick auf die Situation des Patienten erfüllt sind:
- Der Patient befindet sich nach einem Unfall oder aufgrund einer schweren, unheilbaren Krankheit in einer medizinisch ausweglosen Situation,
- Der Patient ist nicht bei Bewusstsein,
- und diese Situation ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft irreversibel.
Der Arzt kann sich weigern, Sterbehilfe zu leisten, aber er ist verpflichtet, seinen Patienten und/oder die Vertrauensperson innerhalb von 24 Stunden darüber in Kenntnis zu setzen und den Fall an einen durch den Patienten oder die Vertrauensperson gewählten Kollegen zu übergeben.