Commission Nationale de Contrôle et d'Evaluation

Die Commission Nationale de Contrôle et d’Évaluation des Gesetzes vom 16. März 2009 über die Sterbehilfe und den assistierten Suizid ist der Garant der ordnungsgemässen Anwendung dieses Gesetzes über die Sterbehilfe.

Sie erstellt die Registrierungsformulare, die jedes Mal von den Ärzten auszufüllen sind, wenn eine Sterbehilfe stattgefunden hat, um diese dann zu untersuchen und zu überprüfen, ob die Sterbehilfe gemäss den Bedingungen und der Prozedur, sowie im Gesetz vergesehen, eingehalten wurde.

Die Commission Nationale de Contrôle et d’Évaluation erstellt auch alle zwei Jahre einen Bericht für die Chambre des Députés über die Gesetzdurchführung. Sie kann gegebenenfalls hierzu Empfehlungen aussprechen.

Schlussendlich nimmt die Commission Nationale de Contrôle et d’Évaluation die systematische Registrierung der Bestimmungen zum Lebensende vor. Sie informiert den Arzt, der einen Kranken am Lebensende übernimmt, ob Bestimmungen zum Lebensende registriert sind und gibt diese gegebenenfalls an ihn weiter.

Die Bestimmungen zum Lebensende, sowie jede eventuelle Änderung, müssen unbedingt an die Commission de Contrôle sur l’Euthanasie geschickt und dort registriert werden:

Commission de Contrôle sur l’Euthanasie
p/a Ministère de la Santé
L-2935 Luxembourg